Impressum

Medizinische-Repetitorien

in Anatomie, Biochemie und Physiologie

Name:

Warncke, Halata, Baumann

Sitz:

Müllerkoppel 20
21521 Aumühle
Bundesrepublik Deutschland

Verantwortlich:

Beate Warncke
Zdenek Halata
Klaus Baumann

Kontakt:

Telefon:

+49 177 344 09 54
+49 4104 908 313

Email: info@med-repeat.de

Internet:

http://www.med-repeat.de

 

Zweck unserer Gemeinschaft ist es, als ehemalige Hochschullehrer nebenberuflich Wiederholungsunterricht für Medizinstudenten der vorklinischen Semester zur effizienten Vorbereitung von Prüfungen insbesondere des ersten Staatsexamens abzuhalten.


Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.

Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Sofern auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt sind, gilt für alle diese Links:

Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben.

Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen unsdiese Inhalte nicht zu Eigen.

Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und Links führen.


Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

  1. Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

  1. Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
    1. eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder
    2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht"  einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.


zurück zur Startseite